Rechtsprechung
FG Sachsen, 06.02.2009 - 5 K 920/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zugehörigkeit von Forderungen des Finanzamtes über die in Entgelten enthaltene Umsatzsteuer zu den Insolvenzforderungen; Begründetheit einer Umsatzsteuerforderung bei Erbringung einer Leistung i.S. des § 38 der Insolvenzordnung (InsO) bei einer Istversteuerung; Bewilligung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Trotz Erfolgsaussichten keine Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei Unterdeckung der Insolvenzmasse und auch bei Erfolg der Klage feststehender Quote von 0 % für die Insolvenzgläubiger
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Trotz Erfolgsaussichten keine Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei Unterdeckung der Insolvenzmasse und auch bei Erfolg der Klage feststehender Quote von 0 % für die Insolvenzgläubiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.01.2009 - V R 64/07
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach …
Auszug aus FG Sachsen, 06.02.2009 - 5 K 920/08
Gegen das Urteil vom 12. Juli 2007 (1 K 806/06, EFG 2007, 1737) ist beim Bundesfinanzhof - BFH - unter dem Aktenzeichen V R 64/07 ein Revisionsverfahren anhängig.Eine - für den Kläger positive - Entscheidung des BFH in dem Musterverfahren V R 64/07 erscheint möglich.
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 806/06
Umsatzsteuerforderungen als Insolvenzforderungen; Insolvenzmasse zur Befriedigung …
Auszug aus FG Sachsen, 06.02.2009 - 5 K 920/08
Gegen das Urteil vom 12. Juli 2007 (1 K 806/06, EFG 2007, 1737) ist beim Bundesfinanzhof - BFH - unter dem Aktenzeichen V R 64/07 ein Revisionsverfahren anhängig. - OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern
Auszug aus FG Sachsen, 06.02.2009 - 5 K 920/08
Diese öffentliche Aufgabe ist selbst dann anzuerkennen, wenn durch die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Vermögenswerte zur Masse gezogen werden sollen, die unmittelbar den Insolvenzgläubigern zugute kommen, sondern wenn der Insolvenzverwalter dadurch überhaupt erst in die Lage versetzt werden soll, das Verfahren durchzuführen, was sich mittelbar zugunsten der Insolvenzgläubiger auswirken kann (vgl. OLG Hamm, 8. Zivilsenat, Beschluß vom 02. Dezember 2005, 8 W 47/05, ZInsO 2006, 164 m.w.N.). - BFH, 09.12.2004 - VII S 29/03
Insolvenzverwalter: PKH
Auszug aus FG Sachsen, 06.02.2009 - 5 K 920/08
Dabei wird grundsätzlich vorausgesetzt, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 116 Satz 2 i.V.m. § 114 letzter Halbsatz ZPO - vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluß vom 09. Dezember 2004, VII S 29/03, BFH/NV 2005, 380 m.w.N.).
- VG Schleswig, 06.07.2012 - 7 A 153/10
Insolvenzrecht: Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter
Indes ist ein irgendwie gearteter unmittelbarer oder mittelbarer Nutzen des hier in Aussicht genommen Verfahrens für die Gläubiger der XXX nicht ersichtlich, was es rechtfertigt von der Mutwilligkeit der beabsichtigten Klagerhebung auszugehen (vgl. z.B. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 06.02.2009 - 5 K 920/08 -, juris).